Fragen und Antworten rund um die Baufinanzierung

Hier haben wir einige Antworten die auf Fragen rund um einen Finanzierung auftauchen könnten. Lesen Sie hier und erhalten weitere Informationen.

Ja, für Sie als Darlehensnehmer sind der Service und die Darlehensvermittlung kostenlos und unverbindlich. Für unsere Arbeit erhalten wir Provisionen von den Darlehensgebern (Banken). Die moderne elektronische Abwicklung Ihres Antrages entspricht dabei hohen Qualitätsstandards und ist besonders effizient. Für das Finanzierungsinstitut ist das deutlich günstiger als eine eventuell umständliche Abwicklung in der eigenen Bankfiliale.

Unsere Bearbeitungszeit beträgt 24-48 Stunden. Das setzt voraus, wir haben alle benötigten Standardunterlagen von Ihnen vorliegen. Dann ist es davon abhängig, wie lange die ausgewählte Bank in ihrem eigenem Hause benötigt, Ihre Finanzierungsanfrage zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer einer Finanzierungszusage der einzelnen Banken lesen Sie unter diesem Link.

Es gelten die üblichen Bedingungen für eine Baufinanzierung. Sie müssen über ein festes regelmäßiges Einkommen verfügen, welches Sie in die Lage versetzt, auch die zusätzliche Kreditbelastung zu tragen. Die neue Immobilie, die als Sicherheit für Ihr Darlehen dienen soll, muss eine Grundschuldeintragung in beantragter Darlehenshöhe zulassen. Wenn Sie Eigenleistung und Eigenkapital einbringen, ist es für Sie von  Vorteil. In unserer Beratung findet dieser Aspekt Berücksichtigung.

Um für Ihren Hauskredit bzw. Ihre Baufinanzierung einen Antrag bei uns zu stellen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie stellen Ihre Baufinanzierungsantrag einfach über unseren Baufinanzierungsrechner direkt > online
  2. oder füllen und drucken Sie das > PDF zur Finanzierungsanfrage aus und senden es uns ausgefüllt zu
  3. ein Anruf in unserem Finanzierungscenter 038327-45830. Wir nehmen Ihre Anfrage gern entgegen.

Erst einmal benötigen wir keine Unterlagen. Es gibt allgemeine Unterlagen und spezifische Unterlagen. Welche wir genau benötigen, teilen wir nach Eingang Ihrer Anfrage mit. Dadurch wird verhindert, daß Sie uns Unterlagen zur Verfügung stellen, die nicht benötigt werden. Ebenfalls wird dadurch ein für Sie lästiges und zeitverzögerndes Einreichen von Unterlagen verhindert. Auf unserem > PDF Finanzierungsantrag finden Sie auf der letzten Seite schon eine Aufstellung, die zur Orientierung hilfreich sein kann.

Ja, für uns eine Selbstverständlichkeit. Die KfW Förderung wird von den meisten unserer Kooperationspartner angeboten, wir leiten Ihren Antrag gern über das finanzierende Kreditinstitut an die KfW weiter. Wir halten diese Option auf Ihrer Anfrage fest. Bei Ihrer Finanzierungsanfrage geben Sie uns bitte einfach einen Kommentar.

Die Bereitstellungszinsen werden oftmals für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung des Darlehens berechnet. Der Darlehensgeber erwirtschaftet in dieser Zeit keinen Gewinn und erhebt somit Zinsen. Umso länger die Zeit zwischen Darlehenszusage und Auszahlung ist, umso größer der Zinsanteil des Kreditinstituts für die Bereitstellung.

Oft werden in den ersten drei bis sechs Monate aber keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei einer Teilauszahlung fallen die Bereitstellungszinsen für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag an.

Es gibt einige Banken, die erheben für mehr als 6 Monate keine Bereitstellungszinsen.

Die Grundschuld wird im Vergleich zum Darlehenszins vorbeugend mit einem höheren Zinssatz eingetragen, um nach Ablauf der Zinsbindung bzw. zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung einen ggf. höheren Darlehenszins über die bereits eingetragene Grundschuld absichern zu können. Hierdurch wird eine nachträgliche und mit vergleichsweise hohen Kosten verbundene Änderung der Grundschuld vermieden.

Für das Ihnen zur Verfügung gestellte Darlehen zahlen Sie lediglich den im Darlehensvertrag genannten Zins.

Vorweg: Einige Banken begleiten diese Finanzierung. Allerdings ist das regional sehr unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, um was für einen Haustyp es sich handelt. Viele Geldinstitute legen gerade bei Häusern in Holzständerbauweise oder Holzhäusern besonderen Wert auf Qualität und Umweltfreundlichkeit. Für den Verbraucher ist es ebenfalls sehr wichtig zu wissen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe verbaut werden. In der Vergangenheit konnte man aus Presse und Fernsehen einige Fälle beobachten, in denen die Häuser regelrecht unbewohnbar waren und ein sehr großer Renovierungsaufwand zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stoffe notwendig wurde, der den Besitzer finanziell stark belastete.

Zitat: Blockhäuser und Massivholzhäuser mit dem RAL-Gütezeichen für Herstellung und Montage bieten die erforderlichen Sicherheiten für eine Finanzierung derselben. In diesen Gütezeichen sind Anforderungen und Grundlagen für Brandschutz mit Feuerwiderstandsklasse F30B, für Holzschutz nach speziellen Kriterien sowie für Material- und Verarbeitungsqualität hinterlegt und erfüllt. Dadurch wird die Finanzierung eines Holzhauses wesentlich erleichtert.

Auch die Konditionen von Gebäude- und Feuerversicherungen sind für ein RAL-zertifiziertes Blockhaus oder Massivholzhaus deutlich günstiger.

Quelle Blockhausverband München

Neutral und stetig überwacht

* Gütezeichen kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden. RAL legt für jede Produkt- und Leistungsgruppe in einem Anerkennungsverfahren die Anforderungen für das jeweilige Gütezeichen fest. Dabei werden Hersteller und Anbieter, Handel und Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden einbezogen. Die produkt- und leistungsspezifischen Qualitätskriterien umfassen alle Aspekte, die für die Nutzung wichtig und sinnvoll sind. Sie werden durch RAL veröffentlicht und sind jedermann zugänglich.

Gütezeichen werden durch Gütegemeinschaften, die von RAL anerkannt sind, an Hersteller und Dienstleister verliehen. Diese müssen in einer ersten Prüfung nachweisen, dass sie die jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Sie sind danach zur stetigen Überwachung der Bestimmungen verpflichtet und müssen sie zudem regelmäßig von einer neutralen Stelle überwachen lassen.

Derzeit existieren über 160 Gütezeichen, die viele tausende Produkte kennzeichnen oder von Leistungsanbietern genutzt werden. Nur RAL vergibt in Deutschland Gütezeichen. *

* Zitat: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

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