Wie eine Zugewinnausgleich finanzieren?
Kredit für den Zugewinnausgleich
- Zugewinnausgleich Finanzierung
- Zugewinnausgleich Finanzierung Wohnung oder Haus
- Zugewinnausgleich finanzieren bei Scheidung
- Zugewinnausgleich Haus behalten und Kredit aufnehmen
- Hauskredit Zugewinnausgleich
Wenn eine Immobilie im Zuge einer Scheidung auf der Kippe steht, stellt sich oft die Frage: Wer behält das Haus oder die Wohnung und kann ein Ehebartner den anderen Ehepartner auszahlen? Oftmals ist es so, dass ein Partner die Immobilie behalten möchte, aber nicht weiß, wie er das Vorhaben mit einem Kredit finanzieren kann. Denn oftmals besteht noch ein Hauskredit, welcher mit umgeschuldet werden kann.
Fragen und Antworten
Zugweinnausgleich schuldenfreies Haus finanzieren
Sie müssen Ihrem Partner den Zugewinnausgleich für das gemeinsame schuldenfreie Haus auszahlen und benötigen eine günstige Finanzierung?
Sie können im Rahmen einer Baufinanzierung einen Kredit aufnehmen und dem Partner seinen Zugewinnausgleich finanzieren.
Benötigt wird ein notarieller Entwurf der Scheidungsfolgevereinbarung aus dem der Zugewinnbetrag und die Zahlungsmodalitäten hervorgehen.
Weiter wird die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch erforderlich, wenn der Kreditbetrag 30.000 EUR überschreitet.Hauskredit und Zugewinnausgleich finanzieren
Eine oft gestellte Frage: Kann ich eine bestehende Baufinanzierung übernehmen und gleichzeitig einen Zugewinnausgleich finanzieren?
Generell könnten Sie einen Hauskredit allein übernehmen und zusätzlich eine Finanzierung für den Zugewinnausgleich beantragen. Hier gibt es die Möglichkeit einer Schuldhaftentlassung für den ausziehenden Partner. Davon abhängig ist, dass die finanzierende Bank des alten Kredits dem zustimmt. Hier muß der verbleibende Darlehensnehmer in der Lage sein, aus eigenem Einkommen die Gesamtbelastung aus dem Kredit und den pauschalen Unterhaltskosten der Immobilie, zu tragen.
Zugewinnausgleich Finanzierung Tipp
So retten Sie Ihre Immobilie mit den geringsten Kosten:
Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und im Gespräch zu bleiben. Denn wenn die Immobilie versteigert oder verkauft werden muss, machen beide Parteien oft Verlust. Einigen sie sich untereinander gütlich ohne Anwalt, dass spart viel Geld, Zeit und Nerven.
- Machen Sie untereinander Ihre Vorstellungen klar und prüfen Sie, ob diese realistisch sind. Dabei sollten Sie sich immer in reeller Weise in die Situation des anderen Ehepartners versetzen. Bitte beachten Sie, dass es nicht zwingend notwendig ist, die Immobilie durch einen Gutachter bewerten zu lassen. Hier ist es so, ein Gutachter kann herangezogen werden, muss aber nicht. Denn ein Gutachter verursacht zusätzliche hohe Kosten.
- Wenn Sie Ihren Rahmen abgesteckt haben, lassen Sie von uns prüfen, ob sich eine Bank finden würde, die die Übernahme des Objektes mit einem eventuell bestehenden Kredit und die Auszahlung des Zugewinns für den anderen Ehepartner im Rahmen einer Baufinanzierung finanziert. Dabei werden die Bonität und die Lage in die Machbarkeitsprüfung mit einbezogen.
- Wenn das geprüft wurde, bitte gemeinsam vor Ihrem Scheidungstermin und ohne Rechtsanwalt (bitte immer an die Kosten denken) zu einem Notar gehen, um die getroffenen Vereinbarungen zu beglaubigen. Ein Notar ist zwingend notwendig, er berät Sie rechtskonform und kann einen Rechtsanwalt für diesen Schritt ersetzen. Der Scheidungsrichter benötigt in den meisten Fällen eine notariell beglaubigte Einigung um die Scheidungsfolgevereinbarung inklusive Zugewinnausgleich zu veranlassen. Diese Scheidungsfolgevereinbarung benötigen Sie wiederum für die Beantragung einer Finanzierung. Ohne Scheidungsfolgevereinbarung kann keine Bank einen Finanzierungsantrag bearbeiten.
- Somit können Sie schon vor dem Scheidungstermin damit beginnen, das Geld für den Zugewinnausgleich zu organisieren, um nach dem Scheidungstermin die Auszahlung schneller zu veranlassen. Denn im Scheidungstermin mit anschliessendem Urteil wird eine Frist festgelegt, wann der Zugewinnausgleich zu leisten ist.
Vorteil
- Kosten für einen Rechtsanwalt gespart
- Gutachterkosten gespart
- Zeit und Nerven gespart
- günstigste Lösung für den Zugewinn
Zugewinnausgleich-Kapitalbeschaffung
Voraussetzungen für eine Kapitalbeschaffung und wie das gehen könnte, klicken Sie hier