Heizungsförderung in 2024

Erfahren Sie mehr über die Förderung und weitere Möglichkeiten diese Förderung mit in eine Finanzierung einzubauen.

Am 08.Septembern 2023 beschloss der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor und die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie, war hier das zentrale Thema. Für die notwendigen Investitionen will die Bundesregierung Immobilieneigentümer über die KfW finanziell durch Förderung unterstützen. Damit soll der klimafreundliche Umstieg für diese Heizungsanlagen beschleunigt werden.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Zu den Einzelmaßnahmen und vielen Deteils lesen Sie hier den Bundesanzeiger, denn dort ist alles Veröffendlicht worden.

In 2024 wird die neue Förderung stufenweise starten und Eigentümer eines Einfamilienhauses welches sie selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 (so die KfW ) einen Antrag für die Heizungsförderung stellen. Zinsgünstige Ergänzungskredite und ein Zuschuss stehen für diese energetische Einzelmaßnahme zur Verfügung. In Kombination mit einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetischen Einzelmaßnahmen und einer KfW-Zuschusszusage, erhalten Sie den Ergänzungskredit. 

Weitere Infos zur Antragstellung

  • Die genauen Förderkonditionen der KfW sind noch nicht veröffentlicht. Wir werden diese bei erscheinen hier auflisten.
  • Kommunen beantragen der Ergänzungskredit direkt bei der KfW. Hausbesitzer stellen den Antrag über einen Finanzierungspartner seiner Wahl.
  • Den Zuschuss können Sie online im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen
  • Sie haben ein konkretes Vorhaben? Registrieren Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW".

 

Heizung erneuern und energetisch Sanieren?
In der Regel wird das Haus saniert und die Heizung erneuert. Dazu gibt es viel zu beachten. Lesen Sie hier unsere  Finanzierungstipps Kostenplan

 

Wie lange soll es die Heizungsförderung geben?

Am 01. Januar 2024 traten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Durch eine Erneuerung des GEG wird deren Nutzung von mindestens 65 Prozent von erneuerbarer Energien für Heizungsanlagen ab 2024 bis spätistens 2028 verbindlich.

Bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen

Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Wie wird gefördert

Der Förderhöchstsatz liegt bei 50 %. Zu beachten: Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 %.

Eine Grundförderung von 30 %. Zu beachten: Wenn Sie jetzt auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür eine Grundförderung von 30 %.

Einkommensbonus 30 %. Das hilft gerade Einkommensschwache bei der Anschaffung einer modernen Heizungsanlage. Zu beachten:  Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Er­neuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommens­bonus in Höhe von 30 % beantragen. Das sollte gerade für Rentner interessant sein.

Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, was ist das? Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich

Effizienzbonus 5 %, was ist das? Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

Emissionsminderungszuschlag von 2.500 EUR? Bekommen Sie wenn: Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt, wenn sie nach­weislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.

Wichtig zu wissen! Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

 

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier bei der KfW.

Welche Heizungen werden 2024 gefördert?

Folgende Heizungsanlagen werden ab 2024 vom Bund gefördert:

  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • solarthermische Anlagen (Solaranlagen)
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
  • Die Biomasseheizung wie zum Beispiel heizen mit Pellets

27.02.2024, KfW-Ergänzungskredit, Heizugstausch und Aufhebung Kombinationsverbot

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM):

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist auch die überarbeitete Richtlinie zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) am 01.01.2024 in Kraft getreten. Eine neue Heizungsförderung unterstützt dabei den Einbau neuer Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Weitere Effizienzmaßnahmen, z.B. Dämmung oder Fenstertausch, werden weiterhin mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert. Daneben wird es auch ein Förderangebot im Rahmen eines Ergänzungskredites für alle BEG Einzelmaßnahmen geben. Das bekannte Förderangebot eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibt erhalten.

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:

  • eine Grundförderung von 30 % für alle Antragsgruppen
  • ein Effizienzbonus für Wärmepumpen von 5 %, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
  • eine pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % bis 2028 für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen oder Biomasseheizungen für selbst nutzende Eigentümer:innen; danach sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst also auf 17 % ab 01.01.2029, zum 01.01.2037 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus
  • ein Einkommensbonus von 30 % für selbst nutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren - bis zu einem Fördersatz von max. 70 %, ggf. plus Emissionsminderungszuschlag.

Ab dem 27.02.2024 können selbst nutzende Eigentümer:innen im Kundenportal "Meine KfW" einen Zuschuss beantragen. Neu ist dabei, dass bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Erteilung einer Förderzusage abgeschlossen sein muss, der bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthält. Dieser Vertrag ist bei Antragstellung mit einzureichen. Die Details und weitere Informationen rund um die neue Heizungsförderung findest du unter www.kfw.de/heizung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359):
Neues Förderangebot ab 27.02.2024

Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Er kann nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. 

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte bzw. bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 01.01.2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden. Der maximale Förderhöchstbetrag dieses Kredits beträgt 120.000 € je Wohneinheit. Selbst nutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 € wird ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. 

Das Merkblatt wird rechtzeitig zum Produktstart im KfW-Portal zur Verfügung gestellt.

Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/263): Aufhebung der Kombinationsverbote BEG EM mit BEG WG und BEG NWG

Das Kombinationsverbot der BEG Einzelmaßnahmen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - WG (Wohngebäude) und NWG (Nicht-Wohngebäude) wurde zum 01.01.2024 aufgehoben.

Bislang war eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen nur in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben möglich, d. h. eine erneute Antragsstellung war erst nach Abschluss des Vorhabens und nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig. Die Möglichkeit zur Kombination gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab dem 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind. Die Neuregelung gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für die in Antrag bereits in 2023 gestellt wurde.

KfW mit anderen Krediten kombinieren

Was immer Sie vorhaben, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten weiter um andere Finanzierungen einzubinden indem Sie bestehende Kredite, ob nun Umschuldung, Modernisierung oder andere KfW Programme benötigen, wir helfen Ihnen dabei.
Weiter bieten wir die Möglichkeit über eine Beleihung wie  Kapitalbeschaffung (also ohne Verwendungsnachweis ein Haus beleihen, Sie müssen keine Kostenvoranschläge und Rechnungen einreichen). Sie erhalten den Kredit als eine Summe auf Ihr Konto überwiesen. Dazu kann man einen Modernisierungskredit und gleichzeitig ein benötigtes KfW-Darlehen einbinden. Diese Art einer Finanzierung wird nicht von vielen Banken angeboten.
 

Dazu einige Beispiele:

  • Eigenes Haus modernisieren, ausbauen und bestehende Finanzierung mit umschulden
  • Geerbtes Haus die Erben auszahlen, bestehende Privatkredite mit umschulden und modernisieren
  • Privatkredit umschulden und Haus modernisieren
  • Haus modernisieren mit KfW und Kapitalbeschaffung
  • Haus modernisieren und renovieren 

Kostenplanung

Der Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage ist natürlich immer mit umfassenden energetischen Maßnahmen verbunden. Darum braucht es einen Energieberater und einen Finanzierungsplan mit „Luft nach oben“. In der Vergangenheit zeigte sich immer, Beginn der Planung und abgeschlossene Ausführung der Modernisierung, können sich über viele Monate hinziehen. In dieser Zeit kommt es zu Kostensteigerungen. Wer schon einmal so ein ähnliches Vorhaben stemmen musste weiß: Es wird immer teurer als geplant. Dann könnten Nachfinanzierungen nicht immer einfach beschafft werden. Oftmals gehen dann nur noch teure Ratenkredite.
Unser Finanzierungsfachmann Udo Kreisel mit seiner über 30 jährigen Erfahrung hat einen Rat für Sie: Planen Sie etwas mehr bei Materialkosten, die Sie in der Umbaufphase noch reduzieren können. Stellt sich heraus, es könnte nicht reichen, können Sie Kosten ohne Probleme reduzieren. Gerade am Ende sollten Sie Spielraum haben.

Dazu einige Beispiele:

  • Bodenfliesen pro Quadratmeter 80 EUR planen, dann beim Einbau 40 EUR nehmen
  • Badewanne hochpreisig planen, dann günstiger kaufen

Alle Materialien die kurz vor Fertigstellung benötigt werden, sollten Sie etwas höher ansetzen um später reduzieren zu können. Damit können Sie sich im Vorfeld etwas Spielraum für den Kredit einstellen. Zu viel Kredit aufgenommen? Das ist sehr selten aber Sie können bei vielen Banken eine Nichtabnahme nutzen.

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